Das aktive Wahlalter wurde geändert. Seit dem 9. Juni 2024 dürfen in Deutschland Personen wählen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Der Bundestag hat am 10. November 2022 das aktive Wahlalter von 18 auf 16 Jahre herabgesetzt, als er einen Gesetzentwurf der Ampelkoalition zur Änderung des Europawahlgesetzes (20/3499) auf Empfehlung des Innenausschusses (20/4362) annahm.
Ab diesem Mindestalter dürfen nicht nur Deutsche wählen, sondern auch Angehörige anderer EU-Mitgliedstaaten, die sich in Deutschland aufhalten. Das Europawahlgesetz schreibt jedoch ausdrücklich vor, dass das Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden darf. Kandidieren für das Europaparlament kann man erst ab dem vollendeten 18. Lebensjahr (passives Wahlalter).
An alle Unentschlossenen: auch wenn ihr das Gefühl habt „Wir können ja eh nichts ändern“, versucht euch zu informieren und geht wählen! Wir wollen euch dabei unterstützen, zu erfahren, welche politischen Inhalte die einzelnen Parteien vertreten.
Und wir werden dabei keine Position beziehen, sondern einfach Fakten nutzen. Grundlage sind dabei die öffentlich rechtlichen Sender und das Internet. Wir werden keine Parteien vorstellen, die zwar zur Wahl zugelassen sind aber, unserer Meinung nach, diese Demokratie in Frage stellen.
Der Wahl O Mat ist eine gute Unterstützung. Der Wahl-O-Mat ist keine Wahlempfehlung, sondern ein Informationsangebot über Wahlen und Politik. Er wertet die Programme der Parteien aus, kann aber nicht Fragen beantworten wie:
Haben sich die Parteien an ihre Wahlprogramme gehalten?
Wieviel Korruptionsskandale hatte die Partei?
Wie stark sind die Lobbygruppen in der Partei?
Wie stark sind Frauen in diesen vertreten?
etc.
Unsere Empfehlung: nicht nur auf den Wahl O Mat verlassen sondern sich auch weiter informieren zum Beispiel auch über Wikipedia oder die Bundeszentrale für politische Bildung.
Die Parteien, die nicht im Abgeordnetenhaus, Landtag oder Bundestag vertreten sind, haben wir unter Weitere Parteien zusammen gefasst.
Jahr | Termin | Bundesland | Organ(e) | Wahlturnus |
2024 | 26.05.2024 | Thüringen | Kreistage, Stadträte, Gemeinderäte | 5 Jahre |
09.06.2024 | alle Bundesländer | Europäisches Parlament | 5 Jahre | |
Baden-Württemberg | Kreistage, Gemeinderäte, Bezirksbeiräte, Ortschaftsräte, Regionalversammlung (Stuttgart) | 5 Jahre | ||
Brandenburg | Kreistage, Stadtverordnetenversammlungen, Gemeindevertretungen, Ortsbeiräte | 5 Jahre | ||
Hamburg | Bezirksversammlungen | 5 Jahre | ||
Mecklenburg-Vorpommern | Kreistage, Stadtvertretungen, Gemeindevertretungen | 5 Jahre | ||
Rheinland-Pfalz | Kreistage, Gemeinderäte, Verbandsgemeinderäte, Ortsbeiräte, Bezirkstag (Pfalz) | 5 Jahre | ||
Saarland | Kreistage, Stadträte, Gemeinderäte, Regionalversammlungen, Ortsräte | 5 Jahre | ||
Sachsen | Kreistage, Stadträte, Gemeinderäte, Ortschaftsräte | 5 Jahre | ||
Sachsen-Anhalt | Kreistage, Stadträte, Gemeinderäte, Verbandsgemeinderäte, Ortschaftsräte | 5 Jahre | ||
Thüringen | Kreistage, Stadträte, Gemeinderäte, Verbandsgemeinderäte, Ortschaftsräte | 5 Jahre | ||
01.09.2024 | Sachsen | Landtag | 5 Jahre | |
01.09.2024 | Thüringen | Landtag | 5 Jahre | |
22.09.2024 | Brandenburg | Landtag | 5 Jahre | |
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